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Beglaubigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland

Wer auf Auslandsreisen aus medizinischen Gründen auf Medikamente angewiesen ist, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, braucht eine entsprechende Bescheinigung vom behandelnden Arzt. Diese Bescheinigung muss vom örtlich zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt sein und muss auf der Reise mitgeführt werden.

Wir beglaubigen die Bescheinigungen, die von Ärzten ausgestellt wurden, welche ihre Tätigkeit in der kreisfreien Stadt Landau und im Landkreis Südliche Weinstraße ausüben.

Die Beglaubigung ist kostenpflichtig. Die Beglaubigungsgebühr beträgt 9,00 €.

Weitere Informationen sowie die Bescheinigungsvordrucke erhalten Sie hier.

Zuständige Mitarbeiter

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