Die Neufassung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) trat am 01.08.2004 in Kraft. Danach ist die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße für Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig, bei denen der Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein und diese Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbringt.
Um Schwarzarbeit handelt es sich dann u. a. nicht, wenn die Dienst- oder Werkleistungen
und nur ein geringes Entgelt gezahlt wird.
Sofern der Verdacht besteht, dass Schwarzarbeit geleistet wird, können die Hinweise schriftlich oder mündlich, selbstverständlich auch anonym, unter der Adresse Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Abt. Sicherheit, Ordnung und Verkehr, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau oder Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Rheinstraße 10, 76829 Landau, Telefon (06341)558-660 abgegeben werden.
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