Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Personen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich, z.B. in der Gastronomie oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe ausüben wollen, benötigen eine Belehrung durch das Gesundheitsamt. Diese Belehrungen informieren über unbedingt notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln.
Jeder, der gewerbsmäßig erstmalig mit Lebensmitteln umgeht oder regelmäßig Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereitet, benötigt eine solche Erstbelehrung. Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte in Gaststätten, Restaurants, Kantinen und Cafes.
Die Belehrung wird online durchgeführt. Dies bedeutet, dass Sie nicht mehr persönlich beim Gesundheitsamt vorsprechen müssen.
Zur Durchführung der Online-Belehrung hat der Landkreis Südliche Weinstraße das Technologiezentrum Glehn (TZG) beauftragt.
Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme ist zwingend erforderlich.
Anbei erhalten Sie Informationen bezüglich des Ablaufs.
Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?
Der Landkreis Südliche Weinstraße hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:
- Sie buchen einen Termin für die Onlinebelehrung unter folgendem Link: https://suew.gotzg.de/
- Sie wählen einen Termin aus und bestätigen diesen
- Erfassen Sie nun Ihre persönlichen Daten. Diese werden natürlich datenschutzkonform übertragen.
- Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit einem Bestätigungscode, den Sie bitte eingeben.
- Nach Bestätigung der E-Mail Adresse müssen Sie die Gebühren entrichten. Diese Gebühren betragen 30 Euro.
Für gewisse Tatbestände kann ggf. eine Gebührenbefreiung in Frage kommen. Dies ist z. B. im Falle einer Ausbildung oder eines Schulpraktikums der Fall.
Sollten Sie Rückfragen hierzu haben bzw. die Gebührenbefreiung beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse.
Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail bereits entsprechende Nachweise (z. B. den Ausbildungsvertrag) bei.
Sollte die Gebührenbefreiung gewährt werden, erhalten Sie einen Gutscheincode, den Sie im Rahmen des Anmeldeprozesses eingeben können. Ihnen entstehen dann für die Belehrung keine Kosten
- Bevor Sie die Schulung beginnen können, müssen Sie sich, gegenüber den Mitarbeitern des Technologiezentrums verifizieren. Dies erfolgt über die von Ihnen im Rahmen des Anmeldeprozesses gewählte Methode (z. B. WhatsApp Video).
- Bitte schalten Sie das Endgeräte 10 Minuten vor dem Termin an. Sie werden zum gebuchten Termin (z. B. per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf) angerufen.
- Sie zeigen Ihren Personalausweis, so dass ein Abgleich zwischen Ihnen und der angemeldeten Person live stattfinden kann.
- Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
- Danach haben Sie die Möglichkeit, sich den Belehrungsfilm anzusehen. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
- Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
- Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Acht Fragen werden gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
- Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden
- Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Gesundheitsamt.
- Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
- Die Bescheinigung, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?
Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.
Minderjährige Teilnehmer
Minderjährige benötigen eine Erklärung des Erziehungsberechtigten, dass diesem keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot seines Kindes bekannt sind. Diese Erklärung muss zur Belehrung unterschrieben mitgebracht werden.
Den Vordruck können Sie unter folgendem Link herunterladen
Diese Erklärung muss, vor dem entsprechenden Termin, per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de gesendet werden.
Zuständige Mitarbeiter
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Weiß, Gabriele
06341 940-606
Dokumente