Gefördert wird Betreutes Wohnen für behinderte Menschen im Rahmen von Wohngruppen, Einzelwohnen und Wohnen in Zweiergemeinschaften durch freie Träger, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sind. Auch kommunale Gebietskörperschaften oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts bieten Betreutes Wohnen an.
Im Betreuten Wohnen werden behinderte erwachsene Menschen die auf absehbare Zeit oder auf Dauer nicht in der Lage sind, ein selbständiges Leben zu führen, andererseits nicht oder nicht mehr auf stationäre Hilfe (Heimunterbringung) angewiesen sind, ambulant betreut, nachdem der Hilfebedarf ermittelt und über die Hilfeerbringung in der Teilhabekonferenz entschieden wurde.
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