Hilflosen Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, kann eine Betreuerin bzw. ein Betreuer zur Seite gestellt werden.
Die hilfsbedürftige Person kann:
Um eine gesetzliche Betreuung einzurichten, ist ein Antrag bzw. eine Anregung beim Amtsgericht durch den Betroffenen, Angehörige, Bekannte, Nachbarn oder eine Einrichtung zu stellen.
Danach erfolgt eine Anhörung des Betroffenen durch das Gesundheitsamt, durch die Betreuungsbehörde und durch das Amtsgericht. Die Betreuungsbehörde sucht einen geeigneten und bereiten Betreuer und schlägt diesen dem Amtsgericht vor. Dies kann eine natürliche Person (z.B. Verwandte, Bekannte oder ein Berufsbetreuer oder auch ein Mitarbeiter eines Betreuungsvereines) sein. Zuletzt bestellt das Amtsgericht die von der Betreuungsbehörde vorgeschlagene Person als Betreuer.
Zu den weiteren Aufgaben in diesem Bereich gehört insbesondere:
Für weitere Fragen steht Ihnen die gemeinsame Betreuungsbehörde der Stadt Landau und des Landkreis Südliche Weinstraße gerne zur Verfügung.
Der Sitz der gemeinsamen Betreuungsbehörde ist in den Räumlichkeiten des Sozialamtes der Stadt Landau in der Friedrich-Ebert-Straße 5.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Keine Einträge vorhanden