Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie schon heute eine Vertrauensperson, die einmal im Bedarfsfall als rechtlicher Betreuer vom Gericht für Sie bestellt wird.
Für weitere Fragen steht Ihnen die gemeinsame Betreuungsbehörde der Stadt Landau und des Landkreis Südliche Weinstraße gerne zur Verfügung.
Der Sitz der gemeinsamen Betreuungsbehörde ist in den Räumlichkeiten des Sozialamtes der Stadt Landau in der Friedrich-Ebert-Straße 5.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.