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Beurkundungen

Beim Jugendamt ist eine Urkundsperson bestellt, die dazu befugt ist, u.a. folgende Beurkundungen und Beglaubigungen vorzunehmen:

  • Anerkennung der Vaterschaft
  • Erforderliche Zustimmungen zur Vaterschaftsanerkennung
  • Anerkennung der Mutterschaft (bestimmte Auslandsfälle)
  • Verpflichtung zum Kindesunterhalt
  • Unterhaltsanspruch der Mutter
  • Sorgeerklärungen

Sofern Sie eine Beurkundung wünschen, muss hierfür telefonisch ein Termin vereinbart werden. Dabei können wir Ihnen dann auch mitteilen, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.

Zuständige Mitarbeiter

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