Jedes Kind und jede/r Schüler/in aus Familien, die bereits Sozialleistungen wie Wohngeld, Bürgergeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beziehen, erhalten auf Antrag verschiedene Leistungen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. (Zuschüsse für Freizeiten & Aktivitäten im Bereich Sport, Spiel, Kultur & Geselligkeit bis zum 18. Lebensjahr)
Auch Kinder von Asylbewerbern können Leistungen beantragen. Diese müssen sich für die Beantragung an die zuständigen Verbandsgemeinden wenden.
Maßgeblich für die Beantragung ist, dass Ihr Wohnort im Landkreis Südliche Weinstraße liegt.
Das Bildungspaket umfasst u.a. folgende Leistungen:
Zuschüsse für Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten
(15,- Euro stehen jedem Kind monatlich zur Verfügung, z. B. für Musikunterricht, Fußball- oder Leichtathletikverein oder Freizeiten verschiedener Vereine)
- Beantragung bei der Kreisverwaltung SÜW
Schulausflüge
(Tagesausflüge oder Klassenfahrten der Schule oder Kita, zum Beispiel Ausstellungen besuchen, ins Theater gehen, Schlösser und Burgen besichtigen)
- Beantragung bei der Kreisverwaltung SÜW
- Beantragung beim zuständigen Jobcenter, falls Bürgergeld bezogen wird
Schulbedarf
(zusätzlicher Bedarf, wie Stifte, Hefte, Wasserfarben usw., 116,- Euro zu Beginn des Schuljahres, 58,- Euro zum 2. Schulhalbjahr)
- Beantragung bei der Kreisverwaltung SÜW
- Beantragung beim zuständigen Jobcenter, falls Bürgergeld bezogen wird
Lernförderung
(Nachhilfestunden für Kinder, die das Lernziel voraussichtlich nicht erreichen)
- Beantragung bei der Kreisverwaltung SÜW
Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen
(die Eigenbeteiligung von einem Euro pro Kind und Essen entfällt ab 01.08.2019 wegen des StaFamG)
- Beantragung bei der Kreisverwaltung SÜW
Schülerbeförderung
(betrifft Schülerinnen/Schüler, der Sekundarstufe I und II, bitten wenden Sie sich zuerst an das zuständige Schulamt, um dort einen Zuschuss zu beantragen. Der Schulweg muss dabei mehr als 4 km betragen und aufgrund der Verkehrsbedingungen unzumutbar sein.)
Bei Fragen zur Antragsstellung für die Kosten der Schülerbeförderung, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Für Rückfragen und Hilfe bei der Antragstellung stehen wir gerne zur Verfügung.