Architekten, Planer, Bauherren und Handwerker können beim feuerwehrtechnischen Bediensteten brandschutztechnische Beratung, Aufklärung und Auskünfte aller Art erhalten.
Außerdem sind Besprechungen in der Planungsphase von Objekten zur Abklärung brandschutztechnischer Forderungen für bauliche Anlagen möglich.
Der feuerwehrtechnische Bedienstete informiert Sie über die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau gem. § 33 LBKG, insbesondere in baulichen Anlagen, in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet ist, z. B. Krankenhäuser, Schulen, Heime, Geschäftshäuser, Versammlungsstätten.