Bei Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden oder im Umkreis von Denkmälern sollten Sie vor Inangriffnahme der Baumaßnahme Rücksprache mit der unteren Denkmalschutzbehörde halten. Dort werden Sie bezüglich der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes beraten. Außerdem wird Ihnen, falls erforderlich, eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz erteilt.
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