Förderung der Dorferneuerung für private Vorhaben (VV-Dorferneuerung vom 23.03.1993)
Zielsetzung:
Die Dorferneuerung ist eine kommunale Aufgabe und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für den ländlichen Raum. Zur Entwicklung und Umsetzung örtlicher und regionaler Konzepte unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Gemeinden und private Bürgerinnen und Bürger, die sich dieser Aufgabe stellen und zur Verschönerung und Erhaltung ihres Dorfes beitragen wollen.
Diese Unterstützung hat unter anderem zum Ziel, das Dorf als eigenständigen Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum zu erhalten und weiterzuentwickeln, sowie den individuellen Charakter des Dorfes mit seinem Ortsbild zu erhalten.
Zu diesem Zweck stellt das Land Rheinland-Pfalz Fördermittel zur Verfügung, die von Gemeinden, Privatpersonen, juristischen Personen und Personengemeinschaften des privaten Rechts (z. B. Vereine, Erbengemeinschaften) in Anspruch genommen werden können.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Erneuerung älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen (z. B. Dacheindeckungen, Sprossenfenster und Klappläden). Außerdem Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter. Hierzu zählen nicht nur Sanierungsmaßnahmen an der Außenhaut sondern auch bestimmte Maßnahmen im Innern der Gebäude, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bausubstanz erforderlich sind.
Auch die bauliche Anpassung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe (einschließlich ihrer Nebengebäude und Hofflächen) an die Erfordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens, zum Schutz nachteiliger Einwirkungen von außen und die Anpassung an das Ortsbild oder die Landschaft werden gefördert.
Ebenfalls gefördert wird die Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen (z. B. durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz) oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur.
Weiterhin werden bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zu Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen und Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen gefördert.
Auch Maßnahmen zur Förderung der Dorfökologie (Arten- und Biotopschutz) können nunmehr bezuschusst werden.
Die Förderung setzt ein ganzheitliches gegebenenfalls fortgeschriebenes Dorferneuerungs-/Dorfentwicklungskonzept der Gemeinde voraus.
Nicht gefördert werdenVorhaben
Eine Mehrfachförderung derselben Kostenpositionen mit anderen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist nicht zulässig, außer bei Maßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie des sozialen Wohnungsbaus.
Umfang der Förderung:
Als förderfähige Ausgaben im Rahmen des Zuwendungszweckes gelten die von der Bewilligungsbehörde anerkannten Ausgaben und Kosten gemäß DIN 276, die durch Kostenvoranschläge nachzuweisen sind. Bei Vorhaben zur Schaffung von Wohnraum betragen die förderfähigen Kosten bis zu 153,00 € pro m² neu geschaffener Wohnfläche.
Eigenleistungen werden, soweit sie nach Art und Umfang vertretbar sind, als Barmittelersatz anerkannt.
An den förderfähigen Kosten beteiligt sich das Land anteilig mit bis zu 35 %, in der Regel höchstens jedoch mit 30.000 € pro Objekt.
Zuwendungen werden grundsätzlich nur bewilligt, wenn die förderfähigen Ausgaben mindestens 7.669 € je Einzelvorhaben betragen.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet unter den genannten Zielsetzungen im Rahmen der Verfügbaren Haushaltsmittel.
Weitere Informationen:
Die Antragstellung auf Förderung im Rahmen der Dorferneuerung erfolgt über die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung. Sie werden von dort mit Stellungnahme an die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße weitergeleitet.