Eingliederungshilfe für behinderte Menschen außerhalb und in besonderen Wohnformen
Wer körperlich, geistig, oder seelisch auf Dauer wesentlich behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger, wie z.B. Krankenkasse,
Rentenversicherung oder Arbeitsverwaltung, gewährt wird. Die Eingliederungshilfe soll den Behinderten zu einem weitgehend selbständigen Leben
befähigen.
Maßnahmen der Eingliederungshilfe sind insbesondere:
- Ärztliche Behandlung oder sonstige ärztlich verordnete Maßnahmen zur Verhütung, Beseitigung oder Milderung der Behinderung
- Versorgung mit Körperersatzstücken sowie mit orthopädischen oder anderen Hilfsmitteln
- Heilpädagogische Hilfen für Kinder wie z.B. Frühförderung von Kindern mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung
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Hilfe zu der im Einzelfall möglichen schulischen und beruflichen Ausbildung und zur Erlangung eines Platzes im Arbeitsleben,wozu auch die Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte gehören kann.
Bei
Auskünften wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner.
Zuständige Mitarbeiter
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Bold, Thomas
06341 940-710
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Bullinger, Kai
06341 940-703
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Fritsch, Julia
06341 940-680
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Grün, Karola
06341 940-719
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Koch, Kristin
06341 940-684
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Omlor, Tanja
06341 940-681
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Sand, Yvonne
06341 940-713
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Schulze, Daniela
06341 940-712
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Weber, Monika
06341 940-691
Dokumente