Die Antragsunterlagen erhalten Sie folgendermaßen:
Anspruchsvoraussetzungen:
Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich Mütter und Väter, die mit ihren Kindern nach der Geburt in Deutschland in einem Haushalt leben, diese selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Die Höhe des Elterngeldes ist grundsätzlich abhängig vom laufend versteuerten Einkommen des beantragenden Elternteils aus den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschaftsgeldzahlung. Bei Selbständigen/Gewerbetreibenden/Land- und Forstwortschaft zählt das Kalenderjahr vor Geburt. Das Elterngeld beträgt zwischen 65 und 67 Prozent des durchschnittlich ausfallenden Erwerbseinkommens, jedoch mindestens 300,00 Euro Basis-Elterngeld bzw. 150,00 Euro Elterngeld Plus und höchstens 1.800,00 Euro Basis-Elterngeld bzw. 900,00 Euro Elterngeld Plus für die Monate, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. Sofern eine Teilzeittätigkeit während des Elterngeldbezuges ausgeübt wird, kann sich das Elterngeld reduzieren, der Mindestbetrag von 300,-- Euro (150,-- Euro bei Elterngeld Plus) wird jedoch grundsätzlich gezahlt (unverbindlicher Elterngeldrechner unter www.familienportal.de).
Bei Elternpaaren entfällt der Elterngeldanspruch, wenn das gemeinsam zu versteuernde Einkommen mehr als 300.000,00 Euro (bei Alleinerziehenden 250.000,00 Euro) im Kalenderjahr vor Geburt beträgt.
Elterngeld kann längstens für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes beantragt werden (bei Elterngeld Plus ist der Zeitraum entsprechend länger bei halbiertem Elterngeldbetrag). Ein Elternteil kann höchstens für 12 Monate Basis-Elterngeld (bei Elterngeld Plus für maximal 24 Monate) beantragen. Anspruch auf zwei weitere Elterngeldmonate („Partnermonate“) bzw. 4 Elterngeld Plus Monate haben Eltern, wenn auch der andere Elternteil seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert.
Bitte beachten! Stellen Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten ab Geburt. Die rückwirkende Bewilligungsdauer beträgt drei Monate ab Antragseingang bei der Elterngeldstelle.
Weitere Informationen finden Sie hier!
Bitte wenden Sie sich
für die Buchstaben A - B und S - W an Herrn Butz,
für die Buchstaben Hb - R an Frau Bertleff und
für die Buchstaben C-Ha und X-Z an Frau Fuchs.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.