Die Übernahme der Fahrtkosten für die Schülerbeförderung ist in § 69 Schulgesetz, § 33 Privatschulgesetz sowie der Satzung des Landkreises Südliche Weinstraße über die Schülerbeförderung und den Richtlinien des Landkreises Südliche Weinstraße über die Schülerbeförderung geregelt.
Grundvoraussetzungen für den Erhalt einer Fahrkarte für die Klassen 1 - 10 sind:
Überschreitung der Kilometergrenze zwischen Wohnung und Schule (Fußweg) über 2 Kilometer bei Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 bzw. 4 Kilometer bei Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse oder der Schulweg besonders gefährlich ist (dies bedarf einer gesonderten Prüfung) und die Schülerinnen und Schüler die nächstgelegene zuständige Schule besuchen und Ihr Wohnsitz in Rheinland Pfalz ist.
Ab der 11 Klasse ist die Fahrkarte einkommensabhängig.
WEITERE HINWEISE DAZU FINDEN SIE HIER.
Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten kann erst ab Antragstellung gewährt werden. Eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen.
ONLINE-ANTRÄGE zur Schülerbeförderung
Hier finden Sie alle Anträge zu den entsprechenden Schulformen über das Online-Portal der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße. Die notwendigen Unterlagen (z. B. Passbild, Einkommensbelege, usw.) können sie den Anträgen elektronisch beifügen. Sollten Sie keine Möglichkeit haben elektronische Dokumente einzufügen, können Sie diese auch per Post direkt an die Kreisverwaltung – Schülerbeförderung - , An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau senden. Die zugesandten Dokumente müssen mit dem vollständigen Namen und dem Geburtsdatum des Kindes, sowie der Schule versehen sein.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die u.a. Mitarbeiterin oder an das zuständige Schulsekretariat Ihres Kindes.
Bei VERLUST DER SCHÜLERFAHRKARTE kann die Kreisverwaltung keinen Ersatz gewähren. Allerdings besteht die Möglichkeit, ein Ersatzticket bei dem zuständigen Verkehrsunternehmen zu beantragen.
Inhaber eines MAXX-Tickets, die eine Schule in der Verbandsgemeinde Edenkoben besuchen, erhalten ein Ersatzticket bei PalatinaBus in Edenkoben Tel. 06323-936450.
Link zum Ersatzkartenformular von PalatinaBus
Bei Besuch einer anderen Schule im Landkreis, wenden Sie sich bitte an die Queichtal Nahverkehrsgesellschaft GmbH, Tel. 06395-910110
Link zum Ersatzkartenformular vom QNV
Für Inhaber einer Scool-Card, wenden Sie sich bitte bei Verlust an den Karlsruher Verkehrsverbund, Tel. 0721-61075885
FAHRPLANAUSKÜNFTE erhalten sie im Internet unter VRN / Fahrplanauskunft. Aktuelles wird auf der Homepage der Verkehrsunternehmen bekanntgegeben.