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Festveranstaltungen

Eine Gestattung für die Durchführung von Wein-, Straßen-, Hof-, Vereinsfesten u. ä. muss zunächst bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. bei der Stadt Landau beim dortigen Ordnungsamt beantragt werden.

Die Einhaltung und strikte Beachtung lebensmittelhygienischer Mindestanforderungen ist entscheidend für die ordnungsgemäße Durchführung einer derartigen Veranstaltung.

Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Festveranstalter.

Zuständige Mitarbeiter

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