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Fischerprüfung

Für die erstmalige Erteilung eines Fischereischeines ist die Ablegung der staatlichen Fischerprüfung Voraussetzung.

Voraussetzungen für die Teilnahmen an der Fischerprüfung:

  • Mindestalter von 13 Jahren
  • Teilnahme an einem Vorbereitungskurs muss mindestens 8 Stunden praktische Einweisung und insgesamt mindestens 30 Stunden umfassen

Die staatliche Fischerprüfung findet vierteljährlich jeweils am 1. Freitag im März, im Juni, im September und im Dezember statt. Der Antrag auf Zulassung zu Prüfung muss spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung Südlichen Weinstraße eingehen. Daraufhin erhalten Sie eine Einladung mit Angaben des Prüfungsortes und der Prüfungszeit.

Für die Prüfung wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 29,00 € erhoben. Diese wird auch fällig, wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen und sobald mit der sachlichen Bearbeitung des von Ihnen eingereichten Antrags auf Zulassung zur Fischerprüfung begonnen wurde.

Die Prüfung:
Die schriftliche Prüfung wird mittels eines Fragebogens mit je 10 Fragen aus insgesamt 5 Sachgebieten innerhalb von zwei Stunden durchgeführt.

Folgende fünf Fächer sind prüfungsrelevant:
  • Allgemeine Fischkunde (Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Altersbestimmung, Unterscheidung der Geschlechter, Fischkrankheiten, Fischfeinde)

  • Spezielle Fischkunde (Unterschiede der einheimischen Fischarten und Fischfamilien sowie der tierschutzgerechte Umgang mit den Fischarten)

  • Gewässerkunde (Gewässertypen, Fischregionen, Sauerstoff und Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen, Pflege der Fischgewässer, Gewässerverunreinigungen, Fangbuchführung)

  • Gerätekunde (Erlaubte und verbotene Fanggeräte, Fangmethoden, Behandlung gefangener Fische)

  • Gesetzeskunde (Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Landesfischereigesetzes sowie der Landesfischereiordnung, Grundzüge des Tierschutz-, Naturschutz- und Wasserrechts und die für die Fischerei relevanten Teile des Tierschutzrechts)

Die Fischerprüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet mindestens sieben Fragen richtig beantwortet wurden. Haben Sie nur in einem Prüfungsgebiet nicht die notwendige Anzahl von Fragen richtig, werden Sie während des Prüfungstermins mündlich nachgeprüft.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis, mit welchem Sie bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung einen Fischereischein beantragen können. Bürgerinnen und Bürger aus Landau wenden sich für die Ausstellung des Fischereischeines bitte an die Stadtverwaltung.

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

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