Führerschein - Ausstellung eines Ersatzführerscheines
Zur Ausstellung eines Ersatzführerscheines ist folgendes erforderlich:
- Persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- neues biometrisches Passbild, 35 x 45 mm, (ohne Kopfbedeckung, schwarz/weiß oder farbig)
- Sollte der Führerschein nicht von unserer Behörde ausgestellt sein, ist eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorzulegen
- Verlust bzw. Diebstahlanzeige der Polizei
- Gebühr: 37,40 EUR
- Bearbeitungsdauer: ca. vier Wochen
- auf Wunsch wird Ihnen eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt,
die jedoch nur im Inland gültig ist; Gebühr zusätzlich 9,00 EUR
Der Führerschein muss abgeholt werden. Dies kann auch durch eine/einen Bevollmächtigte(n) erfolgen. Eine Mustervollmacht finden Sie hier.
Zuständige Mitarbeiter
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Eisemann, Emily
06341 940-596
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Hanna-Micha, Lama
06341 940-596
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Heß, Melanie
06341 940-597
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Klein, Lena
06341 940-595
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Rieber, Heidi
06341 940-595
Dokumente