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Führerschein - Digitaler Fahrtenschreiber

Zum 01.05.2006 hat die Bundesrepublik Deutschland anstelle des analogen Fahrtenschreibers (sog. "Tachoscheibe") das digitale Kontrollgerät eingeführt. Nutzfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Kraftomnibusse über neun Sitzplätze, die ab diesem Termin erstmals zugelassen wurden, müssen dann mit dem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet werden. Fahrzeuge, die vor diesem Termin zugelassen wurden, müssen nicht nachgerüstet werden. Eine freiwillige Nachrüstung ist aber möglich.

Zur Bedienung des neuen Kontrollgerätes sind verschiedene Kontrollkarten erforderlich:

  • Fahrerkarte
  • Werkstattkarte
  • Unternehmenskarte


Fahrerkarte

Sie dient insbesondere der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten.

Zur Antragstellung einer Fahrerkarte sind folgende Voraussetzungen bzw. Nachweise erforderlich:

  • inländische Antragsteller benötigen eine EU-Fahrerlaubnis (Kartenführerschein),
  • im Übrigen eine Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die dazu berechtigt, Fahrzeuge zu führen, für die Lenk- und Ruhezeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 beziehungsweise § 1 FPersV zu beachten sind,
  • einen Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
  • Nachweise über Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie
  • neues biometrisches Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 x 45 mm.

Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. Sie sollten rechtzeitig, d. h. frühestens 6 Monate und spätestens 15 Tage vor Ablauf, eine Folgekarte beantragen. Bei Verlust bzw. technischem Defekt können Sie eine Ersatzkarte beantragen.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 35 Euro, die Auslagen des Kraftfahrt-Bundesamtes betragen 12 Euro, somit insgesamt 47 Euro.

Diese ist bei Antragstellung unmittelbar zu entrichten. Auf Wunsch versendet das KBA die Fahrerkarte auch direkt gegen einen Aufpreis von 3,-- EUR.


Werkstattkarte

Sie dient Werkstätten, Herstellern von Kontrollgeräten, als auch Fahrzeugherstellern zum Einbau und zum Kalibrieren der neuen digitalen Kontrollgeräte.

Zur Antragstellung einer Werkstattkarte sind folgende Voraussetzungen bzw. Nachweise erforderlich:

  • Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Kontrollgeräten oder des Fahrzeugherstellers,
  • Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen,
  • Geburts- und Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, aktuelle Wohnanschrift und Muttersprache der verantwortlichen Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird,
  • Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
  • Schulung der verantwortlichen Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird, entsprechend der Richtlinie für die Durchführung von Schulungen der verantwortlichen Fachkräfte, die Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte nach § 57b Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchführen, sowie
  • bestehendes Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird.


Die Werkstattkarte ist 1 Jahr gültig. Sie sollten rechtzeitig, frühestens 1 Monat vor Fristablauf, eine Folgekarte beantragen. Bei Verlust bzw. technischem Defekt können Sie eine Ersatzkarte beantragen.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 35 Euro, die Auslagen des Kraftfahrt-Bundesamtes betragen 12 Euro, somit insgesamt 47 Euro.


Unternehmenskarte

Sie dient Unternehmen zur Erfüllung der Nachweispflicht beim Einsatz digitaler Fahrtenschreiber.

Zur Antragstellung einer Unternehmenskarte sind folgende Voraussetzungen bzw. Nachweise erforderlich:

  • Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens,
  • Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie Anschrift des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen.

Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig. Sie sollten rechtzeitig, frühestens 6 Monate und spätestens 15 Tage vor Fristablauf, eine Folgekarte beantragen. Bei Verlust bzw. technischem Defekt können Sie eine Ersatzkarte beantragen.

Bearbeitungsgebühr beträgt 35 Euro, Auslagen des Kraftfahrt-Bundesamtes 12 Euro, somit insgesamt 47 Euro.


Hinweis:

Zur Beantragung der Fahrerkarte ist in jedem Fall wegen der zu leistenden Unterschriften bzw. der persönlichen Identifizierung das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwingend erforderlich.

Die Abholung kann auch durch eine/einen Bevollmächtigte(n) erfolgen. Die alte Fahrerkarte muss dabei nicht vorgelegt werden. Eine Mustervollmacht finden Sie hier.

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

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