Zum 01.05.2006 hat die Bundesrepublik Deutschland anstelle des analogen Fahrtenschreibers (sog. "Tachoscheibe") das digitale Kontrollgerät eingeführt. Nutzfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Kraftomnibusse über neun Sitzplätze, die ab diesem Termin erstmals zugelassen wurden, müssen dann mit dem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet werden. Fahrzeuge, die vor diesem Termin zugelassen wurden, müssen nicht nachgerüstet werden. Eine freiwillige Nachrüstung ist aber möglich.
Zur Bedienung des neuen Kontrollgerätes sind verschiedene Kontrollkarten erforderlich:
Fahrerkarte
Sie dient insbesondere der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten.
Zur Antragstellung einer Fahrerkarte sind folgende Voraussetzungen bzw. Nachweise erforderlich:
Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. Sie sollten rechtzeitig, d. h. frühestens 6 Monate und spätestens 15 Tage vor Ablauf, eine Folgekarte beantragen. Bei Verlust bzw. technischem Defekt können Sie eine Ersatzkarte beantragen.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 35 Euro, die Auslagen des Kraftfahrt-Bundesamtes betragen 12 Euro, somit insgesamt 47 Euro.
Diese ist bei Antragstellung unmittelbar zu entrichten. Auf Wunsch versendet das KBA die Fahrerkarte auch direkt gegen einen Aufpreis von 3,-- EUR.
Werkstattkarte
Sie dient Werkstätten, Herstellern von Kontrollgeräten, als auch Fahrzeugherstellern zum Einbau und zum Kalibrieren der neuen digitalen Kontrollgeräte.
Zur Antragstellung einer Werkstattkarte sind folgende Voraussetzungen bzw. Nachweise erforderlich:
Die Werkstattkarte ist 1 Jahr gültig. Sie sollten rechtzeitig, frühestens 1 Monat vor Fristablauf, eine Folgekarte beantragen. Bei Verlust bzw. technischem Defekt können Sie eine Ersatzkarte beantragen.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 35 Euro, die Auslagen des Kraftfahrt-Bundesamtes betragen 12 Euro, somit insgesamt 47 Euro.
Unternehmenskarte
Sie dient Unternehmen zur Erfüllung der Nachweispflicht beim Einsatz digitaler Fahrtenschreiber.
Zur Antragstellung einer Unternehmenskarte sind folgende Voraussetzungen bzw. Nachweise erforderlich:
Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig. Sie sollten rechtzeitig, frühestens 6 Monate und spätestens 15 Tage vor Fristablauf, eine Folgekarte beantragen. Bei Verlust bzw. technischem Defekt können Sie eine Ersatzkarte beantragen.
Bearbeitungsgebühr beträgt 35 Euro, Auslagen des Kraftfahrt-Bundesamtes 12 Euro, somit insgesamt 47 Euro.
Hinweis:
Zur Beantragung der Fahrerkarte ist in jedem Fall wegen der zu leistenden Unterschriften bzw. der persönlichen Identifizierung das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwingend erforderlich.
Die Abholung kann auch durch eine/einen Bevollmächtigte(n) erfolgen. Die alte Fahrerkarte muss dabei nicht vorgelegt werden. Eine Mustervollmacht finden Sie hier.