Die Antragstellung für den erstmaligen Erwerb oder die Erweiterung einer Fahrerlaubnis (außer begleitetes Fahren mit 17) erledigen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung. Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die Fahrerlaubnis geltenden Mindestalters möglich.
Hierzu ist folgendes erforderlich:
Die Verbandsgemeindeverwaltung leitet Ihre Unterlagen an die Führerscheinstelle bei der Kreisverwaltung weiter. Nach entsprechender Überprüfung der Unterlagen und der Kraftfahreignung erfolgt in der Regel nach vier bis sechs Wochen die Erteilung des Prüfauftrages an den TÜV. Über den möglichen Prüfungstermin informiert Sie Ihre Fahrschule.
Sofern sich aus der Prüfung der Unterlagen weitere Anforderungen ergeben, setzt sich die Führerscheinstelle mit Ihnen in Verbindung.