Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
 
 
Bürgerservice
1
Bürgerservice
2
Bürgerservice
3

Führerschein - Personenbeförderung

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig mit einem Kraftfahrzeug Personen befördert, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis. Dazu gehören zum Beispiel Flughafentransfers, Krankenfahrten und Taxifahrten. Dies gilt auch für den entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Transport mit einem Krankenkraftwagen.

Das Mindestalter beträgt 21 Jahre; für Krankenkraftwagen 19 Jahre.

Die Antragstellung für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, aber auch für die Verlängerung erledigen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.
Hierzu ist folgendes erforderlich:

  • Persönliche Vorsprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung 
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebescheinigung
  • Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheines (ggf. durch Umtausch, der unmittelbar mit beantragt werden kann)
  • Aktuelles Führungszeugnis (wird durch die Verbandsgemeindeverwaltung veranlasst)
  • Augenärztliches Zeugnis – nicht älter als 2 Jahre
  • Bescheinigung einer ärztlichen Untersuchung – nicht älter als 1 Jahr
  • Eignungsgutachten (Leistungstests), z. B. von einer Begutachtungsstelle für Fahreignung oder von einem Arbeitsmediziner (bitte beachten sie den unten stehenden Hinweis)
  • Nachweis über die Schulung/Ausbildung in 1. Hilfe, sofern nicht bereits im Rahmen der Erteilung der Fahrerlaubnis vorgelegt (nur Krankenkraftwagen)
  • Ortskundeprüfung (nur für Taxifahrten)
  • Gebühr: erstmalige Erteilung oder Neuerteilung: 38,80 EUR
                  Verlängerung: 32,90 EUR
                  Zuzüglich 18,10 EUR für die Beantragung bei der
                  Verbandsgemeinde und das Führungszeugnis

Die Verbandsgemeindeverwaltung leitet Ihre Unterlagen an die Führerscheinstelle bei der Kreisverwaltung weiter. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu sechs Wochen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Abholung des Personenbeförderungsscheines.

Hinweis:
Der Personenbeförderungsschein gilt fünf Jahre und muss regelmäßig verlängert werden. Dabei kann eine Verlängerung ohne die erneute Vorlage eines Eignungsgutachtens (Leistungstests) nur erfolgen, wenn der Antrag auf Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf des Gültigkeitsdatums gestellt wird.
Wir empfehlen daher eine Antragstellung bereits drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit.
Eine Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus ist in jedem Fall nur nach Vorlage eines Eignungsgutachtens (Leistungstests) möglich.

Zuständige Mitarbeiter

Seite drucken