Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig mit einem Kraftfahrzeug Personen befördert, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis. Dazu gehören zum Beispiel Flughafentransfers, Krankenfahrten und Taxifahrten. Dies gilt auch für den entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Transport mit einem Krankenkraftwagen.
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre; für Krankenkraftwagen 19 Jahre.
Die Antragstellung für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, aber auch für die Verlängerung erledigen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.
Hierzu ist folgendes erforderlich:
Die Verbandsgemeindeverwaltung leitet Ihre Unterlagen an die Führerscheinstelle bei der Kreisverwaltung weiter. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu sechs Wochen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Abholung des Personenbeförderungsscheines.
Hinweis:
Der Personenbeförderungsschein gilt fünf Jahre und muss regelmäßig verlängert werden. Dabei kann eine Verlängerung ohne die erneute Vorlage eines Eignungsgutachtens (Leistungstests) nur erfolgen, wenn der Antrag auf Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf des Gültigkeitsdatums gestellt wird.
Wir empfehlen daher eine Antragstellung bereits drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit.
Eine Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus ist in jedem Fall nur nach Vorlage eines Eignungsgutachtens (Leistungstests) möglich.