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Führerschein - Internationaler Führerschein

Sie möchten in einem Land außerhalb der EU ein Fahrzeug führen, welches einen Internationalen Führerschein vorschreibt.

Benötigte Unterlagen:

  • gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass).
  • gültiger EU-Kartenführerschein (alte Führerscheine müssen vorher umgetauscht werden, Bearbeitungsdauer ca. 2 Wochen bis 3 Wochen – Expressbestellung ist gegen einen Aufpreis von 23 EUR möglich).
  •  neues Passbild (45mm x 35mm), das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich).

Die Gebühr für die Ausstellung eines Internationalen Führerschein beträgt 16,30 €. Diese ist unmittelbar bei Antragstellung zu entrichten.

Der Führerschein wird sofort ausgestellt. Er gilt 3 Jahre, jedoch nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein.

Achtung!!! Für die Länder Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Island, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien, Thailand, Türkei ist ein gesonderter internationaler Führerschein erforderlich. Dieser gilt lediglich ein Jahr.

Die Beantragung kann auch durch eine dritte Person mittels Vollmacht und Vorlage der vorgenannten Unterlagen (im Original) erfolgen. Eine Mustervollmacht finden Sie hier.

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

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