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Führerschein - Eintragung der Schlüsselzahl 196

Der Gesetzgeber hat es Inhabern der Fahrerlaubnis Klasse B ermöglicht, Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, im Inland zu fahren, wenn vorher bei der Fahrschule eine Fahrerschulung absolviert und bestätigt wurde.

Voraussetzungen sind die Vollendung des 25. Lebensjahres und der (ununterbrochene) Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B für mindestens 5 Jahre.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl ist folgendes erforderlich:

  • Persönliche Vorsprache bei der Kreisverwaltung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis 
  • Vorlage des aktuellen Führerscheines
  • neues biometrisches Passbild, 35 x 45 mm, (ohne Kopfbedeckung, schwarz/weiß oder farbig)
  • Gebühr: 38,60 €, zu bezahlen bei Antragstellung

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. drei Wochen. Danach kann der neue Führerschein gegen Vorlage des alten Führerscheines und des Personalausweises/Passes bei der Kreisverwaltung abgeholt werden.

Die Abholung kann auch durch eine dritte Person mittels Vollmacht und Vorlage des alten Führerscheines erfolgen. Eine Mustervollmacht finden Sie hier

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

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