Führerschein - Umtausch in EU-Kartenführerschein
Für den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein ist folgendes zu beachten:
- Persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle oder der für Ihren Wohnort zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Neues biometrisches Passbild, 35 x 45 mm (ohne Kopfbedeckung, schwarz/weiß oder farbig)
- Sollte der Führerschein nicht von unserer Behörde ausgestellt sein, ist eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorzulegen
- Alter Führerschein ist vorzulegen
- Gebühr: 25,30 €
- Bearbeitungsdauer: ca. vier Wochen
Der Führerschein muss gegen Vorlage des „alten“ Führerscheines abgeholt werden. Dies kann auch durch eine/einen Bevollmächtigte(n) erfolgen. Eine Mustervollmacht finden Sie hier.
Für einen Aufpreis von 4,20 € kann der neue Führerschein auch durch die Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt werden. Der alte Führerschein wird in diesem Fall vorab entwertet, bleibt jedoch noch bis zum Erhalt des neuen Führerscheines gültig.
Zuständige Mitarbeiter
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Eisemann, Emily
06341 940-596
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Hanna-Micha, Lama
06341 940-596
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Heß, Melanie
06341 940-597
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Klein, Lena
06341 940-595
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Rieber, Heidi
06341 940-595
Dokumente