Führerschein - Verlängerung der Klasse CE
bei einer Fahrerlaubnis...
..die
vor dem 01.01.1999 erteilt wurde - ab dem 50. Lebensjahr erforderlich
..die ab dem 01.01.1999
erteilt wurde - alle 5 Jahre erforderlich
Für die Verlängerung ist folgendes zu beachten:
- Persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Neues biometrisches Passbild, 35 x 45 mm (ohne Kopfbedeckung, schwarz/weiß oder farbig)
- Sollte der Führerschein nicht von unserer Behörde ausgestellt sein, ist eine
Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorzulegen
- Alter Führerschein ist vorzulegen
- Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes
- Ärztliches Gutachten
- Gebühr: 40,60 €
- Bearbeitungsdauer: ca. vier Wochen
Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis möglich.
Der Führerschein muss gegen Vorlage des „alten“ Führerscheines abgeholt werden. Dies kann auch durch eine/einen Bevollmächtigte(n) erfolgen. Eine Mustervollmacht finden Sie hier.
Hinweis:
Sollte die Klasse CE (frühere Klasse 2) nicht rechtzeitig verlängert werden, dürfen ab dem 50. Lebensjahr nur noch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7.500 kg geführt werden.
Zuständige Mitarbeiter
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Eisemann, Emily
06341 940-596
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Hanna-Micha, Lama
06341 940-596
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Heß, Melanie
06341 940-597
-
Klein, Lena
06341 940-595
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Rieber, Heidi
06341 940-595
Dokumente