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Führerschein - Verlängerung der Klasse D/DE

Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis möglich.

Für die Verlängerung ist folgendes zu beachten bzw. vorzulegen:

  • Persönliche Vorsprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung 
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung
  • Neues biometrisches Passbild, 35 x 45 mm (ohne Kopfbedeckung, schwarz/weiß oder farbig) 
  • Alter Führerschein ist vorzulegen 
  • Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes 
  • Ärztliches Gutachten 
  • Nachweis der Leistungstests, falls Sie das 50. Lebensjahr überschritten haben oder die Fahrerlaubnis bereits abgelaufen ist
  • Gebühr: 18,10 € bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 38,80 € bei Abholung Führerschein. Hinzu kommt ggf. noch die Gebühr für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrerqualifikation) in Höhe von 28,60 €
  • Bearbeitungsdauer: ca. vier Wochen

Der Führerschein muss gegen Vorlage des „alten“ Führerscheines abgeholt werden. Dies kann auch durch eine/einen Bevollmächtigte(n) erfolgen. Eine Mustervollmacht finden Sie hier.

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

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