Führerschein - Verlängerung der Klasse D/DE
Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis möglich.
Für die Verlängerung ist folgendes zu beachten bzw. vorzulegen:
- Persönliche Vorsprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung
- Neues biometrisches Passbild, 35 x 45 mm (ohne Kopfbedeckung, schwarz/weiß oder farbig)
- Alter Führerschein ist vorzulegen
- Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes
- Ärztliches Gutachten
- Nachweis der Leistungstests, falls Sie das 50. Lebensjahr überschritten haben oder die Fahrerlaubnis bereits abgelaufen ist
- Gebühr: 18,10 € bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 38,80 € bei Abholung Führerschein. Hinzu kommt ggf. noch die Gebühr für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrerqualifikation) in Höhe von 28,60 €
- Bearbeitungsdauer: ca. vier Wochen
Der Führerschein muss gegen Vorlage des „alten“ Führerscheines abgeholt werden. Dies kann auch durch eine/einen Bevollmächtigte(n) erfolgen. Eine Mustervollmacht finden Sie hier.
Zuständige Mitarbeiter
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Eisemann, Emily
06341 940-596
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Hanna-Micha, Lama
06341 940-596
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Heß, Melanie
06341 940-597
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Klein, Lena
06341 940-595
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Rieber, Heidi
06341 940-595
Dokumente