Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
 
 
Bürgerservice
1
Bürgerservice
2
Bürgerservice
3

Führerschein - Zwangsumtausch alter Führerscheindokumente

Auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben, die im Januar 2013 in deutsches Recht umgesetzt wurden, müssen Füherscheindokumente (ähnlich wie Ausweisdokumente) zeitlich befristet werden.

Für die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten –unbefristeten- Führerscheine gilt ein befristeter Bestandsschutz, der sich bei Papierführerscheinen nach dem Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberin und des Fahrerlaubnisinhabers und bei Kartenführerscheinen, die nach dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheines richtet.

Wann Sie ggf. Ihr Dokument tauschen müssen, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.


I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnishalters    Tag, bis zu dem der Führerschein
                                                          umgetauscht werden muss
vor 1953                                              19.01.2033
1953-1958                                           19.01.2022
1959-1964                                           19.01.2023
1959-1970                                           19.01.2024
1971 und später                                   19.01.2025


II. Führerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr                                    Tag, bis zu dem der Führerschein
                                                            umgetauscht werden muss
1999-2001                                             19.01.2026
2002-2004                                             19.01.2027
2005-2007                                             19.01.2028
2008                                                     19.01.2029
2009                                                     19.01.2030
2010                                                     19.01.2031
2011                                                     19.01.2032
2012-18.08.2013                                    19.01.2033


Bitte beachten Sie, dass das Mitführen eines abgelaufenen Führerscheindokumentes durch die Polizei mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung geahndet werden kann.

Bei Fahrten ins europäische Ausland empfiehlt sich insbesondere bei Papierführerscheinen ein Führerscheinumtausch bereits vor Erreichen der genannten Daten.

Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

Zuständige Mitarbeiter

Seite drucken