Bei der Ausführung von Baumaßnahmen kann die zeitweilige Absenkung des Grundwassers notwendig sein.
Die hierfür nach dem Landeswassergesetz erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis kann bei der Kreisverwaltung beantragt werden.
Den notwendigen Vordruck haben wir alsdf-Datei hinterlegt. Dort finden Sie auch, welche Unterlagen Ihrem Antrag beizufügen sind.
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