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Heilpraktikerwesen

Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Ausübung der Heilkunde bedeutet jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Die Erlaubnis wird auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) erteilt.

Ihr Antrag auf Zulassung zum/zur Heilpraktiker/-in ist beim Ordnungsamt der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zu stellen, sofern Sie im Landkreis Südliche Weinstraße Ihren Wohnsitz haben oder die Tätigkeit ausüben möchten. Anschließend wird Ihr Antrag zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Gesundheitswesen, weitergeleitet. Diese ist auch Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Kenntnisüberprüfungen.

Zur Erteilung der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ist es erforderlich, dass Sie uns nachfolgend aufgeführte Unterlagen im Original bzw. beglaubigter Abschrift/Kopie vorlegen:

  • Antrag
  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • letztes Schulabschlusszeugnis
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung für die Berufsausübung (ärztliches Zeugnis des Hausarztes oder des Gesundheitsamtes)
  • Lichtbild
  • Führungszeugnis O für Behörden des Bundeszentralregisters Berlin; zu beantragen bei der für Sie zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung
  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

Wir bitten zu beachten, dass das Gesundheitszeugnis, das Führungszeugnis und die Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate sein dürfen. Sofern Sie Diplompsychologe/-in oder Physiotherapeut/-in sein sollten und ausschließlich eingeschränkt auf diesen Gebieten tätig werden möchten, setzen Sie sich wegen der erforderlichen Antragsunterlagen bitte direkt mit uns in Verbindung.

Die schriftlichen Überprüfungen finden jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die mündlich/praktischen Überprüfungen werden jeweils im Anschluss daran terminiert. Die Anmeldefristen sind jeweils der 31.12. für die Frühjahrs- und der 30.06. für die Herbstprüfung, d. h. die vollständigen Unterlagen, welche über die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eingereicht werden, müssen dem Amt für Gesundheitswesen Mainz am 30.06. bzw. 31.12. vorliegen.

Link zum Heilpraktikergesetz (HeilprG)auf den Seiten der juris GmbH

Link zur 1. DVO HeilprG auf den Seiten der juris GmbH

Link zu den Infoseiten der Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

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