Maßnahmen der "Hilfe zur Familienplanung" sind vor allem die Übernahme der Kosten für die notwendige ärztliche Beratung und Untersuchung sowie für die ärztlich verordneten empfängnisregelnden Mittel (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) und die Leistungen bei Sterilisation, wenn diese mit Einwilligung und durch einen Arzt vorgenommen wird.
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