Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Der Jagdschein wird für die Einwohner des Landkreises Südliche Weinstraße von der Kreisverwaltung für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinander folgende Tage erteilt. Der Jagdschein gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat. Zur Ausstellung des Jagdscheines benötigt die Kreisverwaltung das Zeugnis der erfolgreich abgelegten Jägerprüfung, ein eventuell früher gelöster Jagdschein, den Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung und bei der ersten Beantragung ein Lichtbild. Die Jagdhaftpflichtversicherung hat sich mindestens auf die Geltungsdauer des Jagdscheines zu erstrecken.
Hinweis:
Auf Grund der aktuellen Lage erfolgt ab dem 17.03.2020 die Jagdscheinerteilung bzw. -verlängerung ausschließlich auf dem Postwege. Wir bitten Sie hierzu
im Falle der Jagdscheinverlängerung:
und im Falle der Jagdscheinausstellung
per Post unter Angabe von Kontaktdaten an die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau zu übersenden.
Die Jagdscheine werden zeitnah verlängert bzw. ausgestellt und mittels Kostenbescheid zurückgesandt. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Hünich, Tel. 06341 940-580 oder Frau Sczepanski, Tel. 06341 940-581.