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Kfz-Änderung der Technikdaten

Es gibt verschiedene Gründe warum technische Änderungen im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief berichtigt werden müssen (z. B. Tieferlegung, Nachrüstabgasreinigungssystem usw.).

Für allgemeine technische Änderungen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)
  • Gutachten eines Kfz-Sachverständigen nach § 19 StVZO (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)

Bei Eintragung eines Nachrüstabgasreinigungssystems oder Rußpartikelfilters durch eine amtl.anerkannte Werkstatt benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)
  • Einbaubescheinigung der amtl. anerkannten Werkstatt
  • Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes für das eingebaute Teil.

Informieren Sie sich hier über aktuelle Hinweise und Änderungen.

Zuständige Mitarbeiter

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