Selbstfahrervermietfahrzeug, Taxi, Mietwagen usw.
Eine besondere gewerbliche Fahrzeugverwendung ist der Zulassungsstelle schriftlich anzuzeigen. Dies betrifft folgende Verwendungsarten:
Für die einzelnen Beförderungsarten gelten unterschiedliche Bestimmungen. So beträgt die Frist zur Hauptuntersuchung max. 12 Monate. Die Verwendung muss bei der Versicherungsgesellschaft angezeigt werden. Eine Abnahme des Fahrzeuges nach der Bestimmungen der BOKraft ist in einigen Fällen erforderlich.
Bitte verwenden Sie den unten aufgeführten Vordruck.
Informieren Sie sich hier über aktuelle Hinweise und Änderungen.