Kfz-Eingeführte Fahrzeuge aus dem Ausland
Sie benötigen folgende Unterlagen bei einem eingeführten Neufahrzeug innerhalb der Europäischen Union:
- COC-Dokument (Certificate of Conformity) im Original
- Kaufvertrag oder Rechnung (es muss erkennbar sein, aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde, ob es ein Neufahrzeug ist und, dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde)
- Einverständniserklärung wenn Halter und Käufer nicht identisch sind
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen innerhalb der Europäischen Union:
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original und ausländische Kennzeichenschilder
- Kaufvertrag oder Rechnung. War das Fahrzeug im Ausland bereits auf den Antragsteller zugelassen, entfällt der Eigentumsnachweis.
- Vollabnahme des TÜV nach § 21 StVZO oder COC-Dokument(Certificate of Confirmity) mit Hauptuntersuchungsbescheinigung (wenn Fahrzeug älter als drei Jahre ist)
- Einverständniserklärung wenn Halter und Käufer nicht identisch sind
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Neufahrzeugen außerhalb der Europäischen Union:
- COC-Dokument (Certificate of Confirmity) in Original
- Kaufvertrag oder Rechnung (es muss erkennbar sein, aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde, ob es sich um ein Neufahrzeug handelt und dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde)
- Einverständniserklärung wenn Halter und Käufer nicht identisch sind
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung im Original
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen außerhalb der Europäischen Union:
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original und ausländische Kennzeichenschilder
- Kaufvertrag oder Rechnung (war das Fahrzeug im Ausland bereits auf den Antragsteller zugelassen, entfällt der Eigentumsnachweis)
- Vollabnahme des TÜV nach § 21 StVZO oder COC-Dokument (Certificate of Confirmity) mit Hauptuntersuchungsbescheinigung (wenn Fahrzeug älter als drei Jahre ist)
- Einverständniserklärung wenn Halter und Käufer nicht identisch sind
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung im Original
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
- Vollmacht (Bei Beantragung durch Dritte)
Für weitere Fragen stehen Ihnen die unten aufgeführten zuständigen Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Informieren Sie sich hier über aktuelle Hinweise und Änderungen.
Zuständige Mitarbeiter
-
Ohmer, Joachim
06341 940-310
-
Onolfo, Silas
06341 940-300
Dokumente