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Kfz-Ersatzfahrzeugbrief bei Verlust/Diebstahl

Ein Ersatzfahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) muss dann beantragt werden, wenn der Originalfahrzeugbrief verloren oder gestohlen wurde.

Die persönliche Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung durch den eingetragenen Fahrzeughalter ist erforderlich. Der Fahrzeugbrief wird beim Kraftfahrt-Bundesamt aufgeboten. Nach Beendigung der Aufbietungsfrist (i. d. R. ca. 3 Wochen) kann ein Ersatzbrief ausgestellt werden.

Erst nach Ausstellung eines Ersatzbriefes ist eine evtl. Zulassung oder Ummeldung auf einen neuen Fahrzeughalter möglich.

Sie benötigen folgende Unterlagen bei Diebstahl des Originalfahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II):

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)
  • Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen der Vereinsregisterauszug

Sie benötigen folgende Unterlagen bei Verlust des Originalfahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II):

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)
  • Eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefes. Diese muss persönlich vom eingetragenen Fahrzeughalter abgegeben werden. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung bei juristischen Personen (z. B. GmbH) muss durch den Zeichnungsberechtigten der Firma persönlich (z. B. Geschäftsführer, Prokurist),abgegeben werden. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung bei Vereinen muss durch den Zeichnungsberechtigten (z. B. Vereinsvorsitzenden),persönlich abgegeben werden.
  • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug.

Informieren Sie sich hier über aktuelle Hinweise und Änderungen.

Zuständige Mitarbeiter

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