Seit dem 01.03.2007 haben die Kommunen die Möglichkeit sog. Umweltzonen einzurichten. Innerhalb dieser Umweltzonen dürfen Fahrzeuge nur dann fahren, wenn eine entsprechende Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe angebracht ist. Die Feinstaubplaketten gibt es in den Farben rot, gelb und grün. Ob bzw. welche Feinstaubplakette zugeteilt werden kann, richtet sich nach der Emissionsklasse des Fahrzeuges. Eine Übersicht der verschiedenen Emissionsschlüsselnummern können Sie hier entnehmen.
Sie können eine Feinstaubplakette hier online beantragen. Die Feinstaubplaketten sind bei aber auch bei allen Kfz-Zulassungsbehörden, den technischen Prüfstellen (TÜV, DEKRA, GTÜ ...) und vielen Werkstätten erhältlich.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Informieren Sie sich hier über aktuelle Hinweise und Änderungen.