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Kfz-Neuzulassung

Zur Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • EG-Übereinstimmungserklärung (COC-Dokument)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
  • SEPA-Mandat für die Kfz- Steuer
  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung des künftigen Fahrzeughalters,bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
  • Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)

Örtlich zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde des aktuellen Hauptwohnsitzes bzw. des eingetragenen Firmensitzes.

Informieren Sie sich hier über aktuelle Hinweise und Änderungen.

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

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