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Kfz-Saisonkennzeichen Zuteilung

Wenn Sie ein Saisonkennzeichen beantragen, sparen Sie sich in Zukunft den Weg zur Zulassungsbehörde für die Zulassung, bzw. Stilllegung Ihres Fahrzeuges.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Kennzeichenschilder falls das Fahrzeug noch zugelassen war
  • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft) mit Eingabe des Saisonzeitraums, bemessen in Monate (z. B. 04 bis 10 oder April bis Oktober). Sie dürfen das Fahrzeug dann vom ersten Tag des angegebenen Monats, bis zum letzten Tag des angegebenen Monats benutzen.
  • gültiger Personalausweis bzw. Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
  • SEPA-Mandat für die Kfz- Steuer

Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes bzw. des eingetragenen Firmensitzes. Eine Zulassung auf den Nebenwohnsitz ist seit dem 01.03.2007 nicht mehr möglich.

Informieren Sie sich hier über aktuelle Hinweise und Änderungen.

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

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