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Kfz-Ummeldung

Die "Ummeldung" eines Kraftfahrzeuges kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein, wie zum Beispiel Umzug mit Landkreiswechsel, Gebrauchtfahrzeugkauf usw.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

Umzug ohne Halterwechsel:

bisheriges Kennzeichen behalten:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
  • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)

neues Kennzeichen beantragen:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • bisherige Kennzeichenschilder falls das Fahrzeug noch zugelassen ist 
  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug 
  • Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.der Versicherungsgesellschaft
  • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)
  • SEPA-Mandat


Umschreibung mit Halterwechsel (Fahrzeugerwerb):

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • bisherige Kennzeichenschilder *
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
  • Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.der Versicherungsgesellschaft)
  • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)
  • SEPA-Mandat

*die bisherigen Kennzeichen können übernommen werden, sofern das Fahrzeug bei der Umschreibung nicht abgemeldet ist.

Informieren Sie sich hier über aktuelle Hinweise und Änderungen.

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

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