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Kfz-Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter

Sie wollen Ihr außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder auf den gleichen Fahrzeughalter zulassen.

Die Wiederzulassung eines Fahrzeuges ist innerhalb von 7 Jahren nach der Außerbetriebsetzung möglich.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.der Versicherungsgesellschaft)
  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)

Zuständig ist die Kfz- Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes bzw. des eingetragenen Firmensitzes. Eine Zulassung auf den Nebenwohnsitz ist seit dem 01.03.2007 nicht mehr möglich.

Informieren Sie sich hier über aktuelle Hinweise und Änderungen.

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

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