Einen Anspruch auf Landespflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz Rheinland-Pfalz haben Schwerbehinderte mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz, die bestimmte schwerwiegende Beeinträchtigungen aufweisen. Das Landespflegegeld dient dem Ausgleich des durch die Behinderung bedingten Mehraufwandes, um denjenigen Schwerbehinderten eine Leistung zu sichern, die keine oder keine entsprechend hohen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten.
Auf das Landespflegegeld sind Leistungen, die Schwerbehinderte nach anderen Rechtsvorschriften für den gleichen Zweck, wie z.B. das Pflegegeld erhalten, anzurechnen. Landespflegegeld wird Einkommensunabhängig gewährt.
Die Antragstellung kann bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße oder den Verbandsgemeindeverwaltungen vorgenommen werden.