Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
Bürgerservice
 
 
Bürgerservice
1
Bürgerservice
2
Bürgerservice
3

Meldepflichtige Krankheiten

Das Infektionsschutzgesetz sieht eine Meldepflicht für bestimmte Krankheiten vor. Ziel dieser Meldepflicht ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Das Gesundheitsamt nimmt die Meldungen übertragbarer Krankheiten beim Menschen entgegen und leitet diese anonymisiert über das Landesuntersuchungsamt an das Robert-Koch Institut in Berlin zur Auswertung weiter.

Treten bei Ihnen übertragbare Krankheiten auf, beraten wir Sie zur Art und Ursache der Krankheit und über die Ansteckungsquelle sowie zu Ihrem Verhalten beim Auftreten übertragbarer Krankheiten.


Informationen zu Kopfläusen finden Sie in den Downloads:

Elternbrief Kopfläuse Kindertagesstätten und Schulen

Checkliste zur fachgerechten Behandlung eines Kopflausbefalles

Läusefahrplan Schule und Eltern

Infos über Kopfläuse unter www.rki.de

Kopfläuse- was tun? unter www.kindergesundheit-info.de

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

Seite drucken