(wenn Sie im Stadtgebiet Landau wohnen, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Landau)
Bitte beachten Sie, dass die Sachbearbeiterinnen der Wohngeldbehörde aufgrund des momentanen Antrags- und Anfrageaufkommens derzeit nur noch eingeschränkt zu den unten aufgeführten Zeiten telefonisch erreichbar sind. Zur geplanten Wohngeldreform 2023 können derzeit noch keine konkreten Auskünfte erteilt werden.
Sprechzeiten:
Montag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter und als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind.
Das Wohngeld richtet sich nach:
Die Antragstellung erfolgt schriftlich (dies gilt für Erstanträge und Weiterleistungsanträge)
Voraussetzungen
Anträge sind erhältlich:
Die ausgefüllten Anträge können auf verschiedenen Wegen eingereicht werden:
Erforderliche Unterlagen zur Beantragung von Mietzuschuss:
Erforderliche Unterlagen zur Beantragung von Lastenzuschuss:
Unter Umständen werden noch weitere Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt, welche von der Sachbearbeitung gesondert angefordert werden.
Rechtliche Hinweise:
Bitte wenden Sie sich für die Buchstaben
A - F | an Frau Lochbaum | Tel.: 06341 940-660 | Fax: 06341 940-7660 |
G - L und St + T | an Frau Busch | Tel.: 06341 940-660 | Fax: 06341 940-7660 |
M - Q und V | an Frau Hartkorn | Tel.: 06341 940-661 | Fax: 06341 940-7661 |
R - S + Sch und W - Z | an Frau Hartard | Tel.: 06341 940-661 | Fax: 06341 940-7661 |
Persönliche Vorsprachen können nur in dringenden Fällen und nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung angeboten werden.