Alle Grundstückseigentümer erhalten einen Bescheid von uns, der die anfallenden Gebühren für das laufende Kalenderjahr festsetzt und berechnet.
Die Gebühren werden vom Kreistag beschlossen. Wie viel Sie zahlen müssen, richtet sich dann ausschließlich danach, welche Gefäße auf dem Grundstück stehen, bzw. dafür zugeteilt wurden, wie viele es sind und welches Volumen sie haben. Wir berechnen nur den Zeitraum, in dem die Tonnen tatsächlich auf dem Grundstück stehen.
Die Größe Ihrer Tonnen richtet sich nach der Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen. Dabei gehen wir von einem Mindestvolumen von 10 Litern pro Person und Woche aus. Ist das Mindestvolumen unterschritten, wird es von der Kreisverwaltung an die Personenzahl angepasst. Reduziert sich die Personenzahl, erfolgt die Anpassung der Gefäßgröße nur auf Antrag des Eigentümers.
Bei Veränderungen im Gefäßbestand (Bestellung oder Rückgabe von Gefäßen sowie Änderungen der Größe) erhalten Sie einen neuen Bescheid.
Unser Online-Service:
Die aktuellen Gebühren sowie die Satzung finden Sie im Internet. Dort stehen auch die Formulare zum Download bereit, die Sie brauchen, um neue Tonnen zu bestellen, Tonnen umzutauschen, wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern oder Sie sich zum Bankeinzug anmelden wollen.
Die Formulare finden Sie hier.
Sie sind Eigentümer
Sie erhalten von uns den Bescheid über die Gebühren und sind unser Ansprechpartner. Nur Sie allein können Gefäße bestellen und umtauschen. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen für den Umtausch eine Gebühr berechnen müssen.
Ebenfalls nur die Grundstückseigentümer können uns eine Ermächtigung zur Abbuchung der Gebühren erteilen.
Ändern sich die Eigentumsverhältnisse, dann sollte uns das der bisherige, wie auch der neue Besitzer schriftlich melden. Bitte tun Sie es rechtzeitig und teilen Sie uns dabei mit, wann der Wechsel genau stattfindet. Dann gibt es bei der Abrechnung keine Probleme.
Sie sind Mieter
Die Gebühren werden grundsätzlich nur dem Grundstückseigentümer berechnet. Damit ist er unser Ansprechpartner. Deshalb muss ein Umtausch der Gefäße über ihn laufen. Auch die Bestellung einer neuen oder die Rückgabe einer nicht mehr benötigten Tonne ist seine Sache.
Weitere Informationen über die Abfallgebühren erhalten Sie hier.