Sowohl die Versickerung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser in das Grundwasser als auch die Einleitung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser in Bäche und Gräben bedürfen der wasserrechtlichen Erlaubnis nach dem Landeswassergesetz.
Den hierzu erforderlichen Antragsvordruck haben wir als Pdf-Datei hinterlegt. Dieser enthält auch Hinweise auf die mit einzureichenden Antragsunterlagen.
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