Der Landkreis Südliche Weinstraße ist nach dem Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz zuständig für die Unterhaltungsarbeiten an der Queich. Die Queich ist ein Gewässer II. Ordnung. Sie durchfließt den Landkreis in West-Ost-Richtung auf einer Länge von ca.18 km.
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