Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird durch amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistentendurchgeführt.
Den zuständigen Mitarbeiter je Untersuchungsbezirk können Sie dieserAuflistung entnehmen.
Die entsprechenden Gebühren sind der Satzung des Landkreises Südliche Weinstraße über die Erhebung von Gebühren für amtliche Kontrollen im Bereich der Lebensmittel tierischen Ursprungs vom 24.09.2012, gültig ab 01.11.2012, zu entnehmen.