Anerkennung als Vertriebene(r) oder Spätaussiedler/in
Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens und der endgültigen Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit, der Eigenschaft als Vertriebene(r) oder Spätaussiedler/in nach dem Bundesvertriebenengesetz erstellen wir
Bescheinigungen nach § 15 Abs. 1 BVFG werden seit 01.01.2005 zum Nachweis der Spätaussiedlereigenschaft vom Bundesverwaltungsamt ausgestellt.
Nähere Auskünfte erhalten Sie von den zuständigen Ansprechpartnern.
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