Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine familiäre und individuelle Betreuung von Kindern in Kleingruppen mit einer festen Bezugsperson. Der Fokus liegt dabei auf der Betreuung von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren. Die Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson stellt ein gleichrangiges Angebot zur Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung (Kita) dar. Beide Betreuungsformen haben den gesetzlichen Auftrag der Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder. Ab dem 2. Geburtstag ist jedoch das Betreuungsangebot in Kindertagessstätte und Schulbetreuung vorrangig.
Voraussetzungen für die Förderung eines Kindes in der Kindertagespflege:
- Ab dem vollendeten 1. bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres können bis zu 20 Stunden Kindertagespflege unabhängig von Berufstätigkeit gewährt werden. Ein darüber hinausgehender Betreuungsbedarf kann abhängig zu nachgewiesenen Arbeitszeiten der Eltern gewährt werden.
- Ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht in Rheinland-Pfalz Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Eine Förderung in Kindertagespflege ist möglich, wenn am jeweiligen Wohnort oder in zumutbarer Entfernung nachweislich kein freier Platz in einer Kindertagesstätte vorhanden ist. Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung wird für diese Altersgruppe vorrangig in Kindertageseinrichtungen erfüllt. Ebenso kann Kindertagespflege bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres auf Wunsch der Eltern gefördert werden, dabei wird aber weiterhin ein Kostenbeitrag erhoben.
- Schulkinder werden vorrangig in schulischen Angeboten betreut.
- Eine ergänzende Förderung in der Kindertagespflege (z.B. Randzeiten oder Ferienbetreuung) ist möglich.
- Grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist, dass die Geeignetheit der Kindertagespflegeperson bereits durch das zuständige Jugendamt festgestellt ist.
Für die Betreuung eines Kindes durch eine Kindertagespflegeperson wird ein Kostenbeitrag vom Jugendamt erhoben.
Satzung über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege
Zuständige Mitarbeiter
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Engelhard, Gerda
06341 940-782
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Forster, Bettina
06341 940-780
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Heupel, Sigrid
06341 940-781
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Hirsch, Diana
06341 940-782
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Neupert, Silvia
06341 940-755