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ABH - Überprüfung der Freizügigkeitsbescheinigung bei EU Bürgern

EU-Bürger sind grundsätzlich freizügigkeitsberechtigt nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Zur Überprüfung dieser Freizügigkeit ist es notwendig, dass jeder EU-Bürger eine Aufenthaltsanzeige entweder beim Einwohnermeldeamt oder bei der Ausländerbehörde abgibt.

Zudem ist einmalig erforderlich, dass folgende Unterlagen bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden:

  • gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis (ID-Karte)
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (45 mm x 35mm)
  • Krankenversicherungsnachweis (Kopie der Karte genügt)
  • Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate


Die oben genannten Unterlagen können Sie auf dem Postwege an unsere Behörde übersenden.

Familienangehörige eines EU-Bürgers, die selbst keine EU-Bürger sind, benötigen für den längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel.

Hierzu ist ein Termin „Antrag Erteilung/Verlängerung Aufenthaltserlaubnis (befristet) zu vereinbaren.


Online Terminvereinbarung

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

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