Zu den Fördermaßnahmen im Bereich der Weinmarktordnung zählt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und Rates und der Delegierten VO (EU) 2016/1149 der Kommission sowie der Durchführungs-VO (EU) 2016/1150 der Kommission die Unterstützung für durchgeführte Umstrukturierungs- und Umstellungsmaßnahmen von Rebflächen in Rheinland-Pfalz (Umstrukturierungsbeihilfe).
Der Förderzweck der Umstrukturierungsmaßnahmen besteht darin, dass zum einen eine Anpassung der Rebsorten im Betrieb an die aktuelle Marktsituation und zum anderen die Verbesserung der Bewirtschaftung der Rebflächen durch Optimierung von Zeilenbreite, Stockabstand, Unterlage und Erziehungsform erfolgen soll. Durch die Maßnahmen sollen die Produktionskosten verringert, die Qualität verbessert, aber auch nach Vorgaben der EU das Produktionspotential verringert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Umstrukturierungsanträge Teil 2 für Rebpflanzungen im Jahr 2023
Ab dem 02. Januar 2023 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2023. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 2. Mai 2023.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Wir bitten um Beachtung, dass im Jahr 2023 die Fertigstellung der Pflanzung und der Unterstützungsvorrichtung bis spätestens zum 30.06.2023 (einzige Frist) erfolgt sein muss. Später gemeldete und fertiggestellte Vorhaben können nicht gefördert werden.
Folgende Maßnahmen können beantragt werden:
Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2023 lauten:
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages.